Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berufsbekleidung No96

§ 1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.

1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.

1.4 Sollten einer oder mehrere Teile dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

§ 2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote und Preislisten haben ein definiertes Gültigkeitsdatum.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ein Recht auf Rückgabe von bestellter Ware egal welcher Art besteht ohne eine berechtigte Reklamation nicht. Der Vertrag kommt mit der Bestellung zustande, wenn wir nicht innerhalb von 24 h widersprechen.

2.3 Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich als Orientierungshilfe und können im Einzelfall auch geringfügig abweichen.

§ 3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EURO, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der entsprechenden vereinbarten Warenmenge.

3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen und dem Kunden mitgeteilten Preise.

3.4 Preise – Ladengeschäft
Die Preisauszeichnungen an der Ware erfolgen in EURO und beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

3.5 Preise – Homepage
Alle Preise auf der Homepage www.berufsbekleidung-no96.de sind in EURO inkl. der Mehrwertsteuer ausgezeichnet.

§ 4. Lieferung / Gefahrenübergang

4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung wird von uns als gesondertes Geschäft betrachtet und einzeln berechnet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung in unserem Hause vorliegt.

4.3 Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung bestehen nicht, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.

4.4 Wir liefern ab einem Netto-Warenwert von € 250,– innerhalb des deutschen Festlands portofrei. Sonst je nach Paketgröße (bis 1,75 m Länge), Gewicht (bis 2500 kg) und Ziel (weltweit) ab € 7,50 pro Paket zzgl. MwSt.

4.5 Von uns versendete Sendungen sind mit Warenwert versichert.

§ 5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

5.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Naturgewalten usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten auftreten. Die Lieferfrist verlängert sich um die jeweilige Dauer derartiger Ereignisse.

§ 6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2 Sonderanfertigungen, bedruckte und bestickte Sachen müssen vorab mit dem Warenwert bezahlt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.3 Skontozahlung: Bei Inanspruchnahme eines gewährten Skontos auf eine Rechnung bei verkürzter Zahlfrist müssen alle vorher gestellten Rechnungen, auch jene, welche noch nicht fällig sind, beglichen sein.

6.4 Andere Bezahlarten als Barzahlung gelten erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können.

6.5 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung bei Fälligkeit unserer Forderung entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum ein. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

6.6 Der Wunsch des Kunden nach Belieferung auf Rechnung schließt immer auch eine Einverständniserklärung zur Überprüfung dieser Firma und/oder Privatperson (Einzelunternehmen) auf Kreditwürdigkeit und Bonität ein.

6.7 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Annahme der Ware in Verzug gerät bzw. uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

7.2 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages, abzüglich 30 % pauschalisierten Schadenersatzes. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen.

7.3 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.

§ 8. Produkthaftung

8.1 Unsere Vertragspartner erhalten auf Anfrage die uns vorliegenden Informationen über die gelieferte Ware.

§ 9. Gewährleistung

9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen bei uns spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich bekannt zu geben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.2 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise durch den Kunden verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.3 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen von Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren begründen keinen Anspruch auf Reklamation.

9.4 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr entsprechend der jeweils gültigen Gesetzeslage. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.

9.5 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware trotzdem an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 30 % des Nettowarenwertes, mindestens aber EURO 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

§ 10. Verjährung

10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche an uns im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr (B2B) in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.

10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11. Datenspeicherung

11.1 Für die interne Auftragskontrolle speichern wir die hierfür zwingend erforderlichen Daten. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Firmensitz.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ausschließlich Berlin.

§ 14. Inkrafttreten

14.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

§ 15. Copyright

15.1 Eine Weiterverwendung von Inhalten unserer Website oder Teilen davon (Abbildungen, Texte) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Berufsbekleidung No96, Inh. Frank Schubert, Elsa-Brändström-Str. 1, 13189 Berlin zulässig.

AGB – Fassung 09/2026