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Gehen Sie auf Nummer sicher!

Ihre persönliche Schutzausrüstungen (PSA) muß entsprechend aller möglichen Gefahrensituationen zusammengestellt werden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen verschiedene Normen-Kombinationen vor.

EN 340

EN 340

Allgemeine Anforderungen an Schutzbekleidung.

Die Norm regelt die allgemeinen Erfodernisse für die Ergonomie, Alterung, Größen und Markierung der Schutzbekleidung. Die Bekleidung muss entwickelt und hergestellt werden, um dem Benutzer den maximalen Komfort zu bieten. Die verwendeten Bestandteile und Materialien dürfen keine unerwünschten Auswirkungen haben, wie z.B. Allergien, Entzüdungen oder Verletzungen. Sämtliche Maßangaben der Tabelle müssen Körpermaße sein.
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EN ISO 11611

EN ISO 11611

Schutznorm für Schweißen und verwandte Verfahren

Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme. Verunreinigungen können den Schutz beeinträächtigen. Die Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest. Klasse 1 bietet Schutz gegen weniger gefährdende Schweißverfahren, weniger Schweißspritzer und niedrigere Strahlungswärme. Klasse 2 bietet Schutz gegen stärker gefährdende Schweißverfahren mit mehr Schweißspritzern und stärkerer Strahlungswärme.
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EN ISO 11612

EN ISO 11612

Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen

Schutzkleidung, die dieser Norm entspricht, ist für den Schutz der Arbeiter gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art Hitze vorgesehen. Ein Prüfkriterium zur Einstufung als Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter ist die begrenzte Flammenausbreitung nach ISO 15025 (Code A1 und/oder A2).
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EN 61482-1-2

EN 61482-1-2 | Ersatznorm für DIN ENV 50354

Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogen

Diese Norm prüft Gewebe und fertige Bekleidungsteile hinsichtlich ihrer Eignung als Schutzbekleidung gegen thermische Gefahren durch Störlichtbogen. Durch das Tragen von, nach dieser Norm geprüfter Schutzkleidung, sollen die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitgehend verhindert werden, da die Schutzbekleidung nicht entflammt und nicht auf der Haut schmilzt. Die Schutzfunktion ist nur bei einem kompletten Anzug gegeben (Jacke mit Hose oder Latzhose bzw. Overall), ist jedoch nicht als Schutz gegen Köörperdurchströmung geeignet. Es gibt zwei Schutzklassen: Klasse 1: 4kA / 500 ms // Klasse 2: 7kA / 500 ms. Achtung! Die Kleidung ist jedoch keine elektrisch isolierende Schutzausrüstung nach DIN EN 50286.
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EN-1149-5-3

EN 1149-5 und EN 1149-3

Elektrostatische Eigenschaften

In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Kleidung und Personen nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzkleidung muss vollständig geschlossen getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden.
Die EN 1149-5 legt die Leistungsanforderungen an Material und Konstruktionsanforderungen fest.
Die EN 1149-3 legt das Prüfverfahren für die Messung des Ladungsabbaus fest.
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EN-13034-TYP6

EN 13034 TYP 6

Chemikalienschutz mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien

Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzanzüge zum begrenzten Einsatz (Typ 6) fest. Sie bietet dort eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern von Chemikalien. Spezielle Chemikalien müssen vorab getestet werden.
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EN 343 Wetterschutz

EN 343 Wetterschutz

Für alle Arbeiten im Freien und bei schlechtem Wetter.

Wetterschutzkleidung nach EN 343 ist nicht geeignet für den Umgang mit Hitze, offenen Flammen oder Chemikalien. Obwohl die Norm keinen Beregnungstest vorsieht, muss die Kleidung entsprechend gestaltet sein (Taschenöffnungen, Reißverschlüsse, Ärmeleinsatz, etc).
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EN-471

EN 471 Warnschutz

Für Arbeiten im Straßen- und Werksverkehr, um besser gesehen zu werden.

Jacken, Westen, Hemden, Mäntel und Überwürfe müssen als Hintergrundfarbe eine Warnfarbe (warngelb, warnorange bzw. warnrot) haben. Sie müssen zwei horizontale Reflexstreifen um den Rumpf mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Der Abstand zwischen dem Saum des Bekleidungsstückes zur unteren Kante des unteren Reflexstreifens muss ebenfalls mindestens 50 mm betragen. Eine Neigung der Reflexstreifen von ± 20° ist möglich. Lange Ärmel und Hosenbeine müssen zwei Reflexstreifen mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Latzhosen und Trägerhosen müssen zusätzlich einen Reflexstreifen rund um die Taille haben.
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